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   VGH Bayern, 09.05.2007 - 19 CE 07.158   

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https://dejure.org/2007,42129
VGH Bayern, 09.05.2007 - 19 CE 07.158 (https://dejure.org/2007,42129)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2007 - 19 CE 07.158 (https://dejure.org/2007,42129)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 19 CE 07.158 (https://dejure.org/2007,42129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 71 Abs. 1; AsylVfG § 42 S. 1; AsylVfG § 71 Abs. 5 S. 2; VwGO § 123 Abs. 1
    Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, Prüfungskompetenz, Ausländerbehörde, Bundesamt, Folgeantrag, Wiederaufgreifen des Verfahrens, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Regensburg, 23.07.2007 - RO 5 K 06.30300
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2007 - 19 CE 07.158
    Hiergegen ließ der Ast. Klage (Az. RO 5 K 06.30300) erheben, über welche noch nicht entschieden wurde.

    dem Antragsgegner zu untersagen, den Antragsteller vor einer Entscheidung in dem Klageverfahren Az. RO 5 K 06.30300 nach Afghanistan abzuschieben.

    Im Übrigen werde darauf hingewiesen, dass nach dem Inhalt des Prozesskostenhilfebeschlusses im Verfahren Az. RO 5 K 06.30300 die Erfolgsaussichten der Klage bejaht worden seien.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg aufzuheben, dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Wolfgang G. C., Kassel, zu bewilligen, dem Antragsgegner zu untersagen, den Antragsteller vor einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg Az. RO 5 K 06.30300 nach Afghanistan abzuschieben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2004 - 18 B 326/04

    D (A), Verfahrensrecht, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Aufenthaltsbeendende

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2007 - 19 CE 07.158
    Um vorläufigen Rechtsschutz kann der Asylfolgeantragsteller dann aber in der Weise nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 17.2.2004 - 18 B 326/04 -, AuAS 2004, 155 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290

    Vorläufiger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

    Unter diesen Umständen könne der Antragsteller in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen den Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stelle, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung gem. § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG bzw. auf den Ablehnungsbescheid hin nicht abgeschoben werden dürfe (m.V.a. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6; B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsträger des Bundesamtes) gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 19 CE 23.1239; B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6; B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.; OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 15.04.2020 - AN 17 E 20.50011

    Abschiebungsschutz gegen eine Rückführung nach Griechenland

    Für Folgeantragsfälle ohne Abschiebungsandrohung ist beim Geltendmachen von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen anerkannt, dass die Bundesrepublik Deutschland richtige Antragsgegnerin ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239

    Beschwerde, Abschiebung bereits vollzogen, Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag

    Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6; B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 28.09.2022 - AN 17 E 22.50308

    "Anerkannten-Folgeantrag" (Anerkennung in Griechenland, nachfolgend Ablehnung in

    Für Folgeantragsfälle ohne Abschiebungsandrohung ist beim Geltendmachen von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen anerkannt, dass die Bundesrepublik Deutschland richtige Antragsgegnerin ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris).
  • VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 1 E 14.30017

    Asyl; vorläufiger Rechtsschutz nach ablehnender Entscheidung im Folgeverfahren

    (Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG, Bd. 2, § 71, Rdnr. 182; Sennekamp, in HTK-Ausländerrecht § 71, "vorläufiger Rechtsschutz"; BT-Drucksache 12/4450 S.27 zu § 71 Abs. 5 AsylVfG 1993; BayVGH B. v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158).
  • VG Meiningen, 16.03.2023 - 8 E 1321/22

    Syrien: Dublin Italien: Begründeter Antrag nach § 123 VwGO; Verbrauchte

    Für Folgeantragsfälle ohne Abschiebungsandrohung ist beim Geltendmachen von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen anerkannt, dass die Bundesrepublik Deutschland richtige Antragsgegnerin ist (vgl. VGH München, B. v. 09.05.2007 - 19 CE 07.158 - juris).
  • VG Ansbach, 18.02.2010 - AN 16 E 10.30048

    Asylfolgeantragsteller aus Serbien; keine asyl- und abschiebungsrelevanten

    Ein Antrag nach § 123 VwGO ist dabei auf die Verpflichtung der Antragsgegnerin gerichtet, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH vom 9.5.2007 - 19 CE 07.158).
  • VG München, 28.02.2008 - M 12 E 08.845

    Einstweilige Anordnung; Asylfolgeverfahren; Aussetzung der Abschiebung;

    Im Hinblick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse kann der Asylfolgeantragsteller damit in der Weise um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Antrag auf Verpflichtung des ... stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (BayVGH v. 9.5.2007 Az. 19 CE 07.158 - juris).
  • VG Würzburg, 27.04.2023 - W 4 E 23.30232

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Folgebescheid ohne erneute Abschiebungsandrohung,

    Denn Fällen, in denen das Bundesamt im Asylfolgeverfahren von einer erneuten Abschiebungsandrohung abgesehen hat, ist der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Verhinderung der Abschiebung gegen die Bundesrepublik Deutschland als dessen Rechtsträger zu richten, soweit der Asylfolgeantragsteller Einwendungen geltend macht, die der Prüfung und Entscheidung durch das Bundesamt unterliegen (so auch Bergmann in Ders./Dienelt, AuslR; § 71 AsylG Rn. 48; aus der Rechtsprechung vgl. etwa VG Ansbach B.v. 28.9.2022 - AN 17 E 22.50308 - juris u.a. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris).
  • VG München, 08.01.2009 - M 25 E 08.3941

    Asylfolgeverfahren; richtiger Antragsgegner im einstweiligen

    Wurde wie hier ein Asylfolgeantrag gestellt, ist der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nicht gegen den Träger der Ausländerbehörde, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten (BayVGH, B. v. 9. Mai 2007 - 19 CE 07.158 - Rz 22 ; Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG II-§ 71 Rz 315; Marx, Komm. z. AsylVfG, 6. Aufl., § 75 Rz 8 ff. m. zahlreichen w.N. der Rspr.).
  • VG München, 08.01.2008 - M 25 E 07.5636

    Asylfolgeverfahren; richtiger Antragsgegner im einstweiligen

  • VG Augsburg, 03.12.2010 - Au 1 S 10.1765

    Unzulässiger Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG Ansbach, 14.07.2010 - AN 16 E 10.30193

    Asylfolgeantragsteller aus dem Kosovo; Behandelbarkeit von psychischen

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